Hinweise zu den Tablet-Klassen

Seit Beginn des Schuljahres 2021/2022 arbeiten wir an der Schillerschule ab dem 7. Jahrgang mit elternfinanzierten Tablets. Eine Arbeitsgruppe aus Schüler*innen, Eltern und Lehrern evaluiert und steuert dabei den Einsatz der digitalen Endgeräte. 

Alle wichtigen Informationen rund um das Projekt sind auf dieser Seite zu finden. 

Bei Fragen wenden Sie sich bzw. wendet Euch an Herrn Bergmann oder Frau Schnecke.

Präsentationen des Infoelternabends

FAQ - Tablets an der Schillerschule

iPads

Warum setzt die Schillerschule auf Apple iPads?

Die Entscheidung iPads als Tablets im Unterricht einzusetzen wurde von dem Arbeitskreis Digitalisierung in Abstimmung mit dem Schulträger (der Stadt Hannover) getroffen. Die Tablets werden über das Netzwerk der Stadt Hannover verwaltet (Mobile Device Managment kurz MDM). Dies stellt sicher, dass die Tablets auch in Prüfungen (einschließlich dem Abitur)  in einem Prüfungsmodus genutzt werden können. Darüber hinaus bietet die Verwaltung der Geräte über die Stadt Hannover einen erhöhten Datenschutz.

Warum werden die Tablets im 7. Jahrgang eingeführt?

Das Land Niedersachsen schreibt den Gymnasien im Land durch einen Erlass vor, dass im Rahmen des Mathematikunterrichts ein CAS-fähiger Taschenrechner im 7. Jahrgang eingeführt werden muss. Das bisher an der Schillerschule verwendete Modell liegt bei einem Anschaffungspreis von etwa 150 Euro. Ähnliches gilt für das ebenfalls einzuführende elektronische Wörterbuch. Um Mehrkosten durch die verschiedenen Geräte zu vermeiden, haben sich die Gremien der Schule für die Ersetzung des Taschenrechners und des Wörterbuches durch das Tablet entschieden. Dieses muss daher im 7. Jahrgang eingeführt werden.

Gibt es eine Unterstützung für Familien mit vielen Kindern und/oder geringem Einkommen?

Die Stadt Hannover unterstützt die Familien beim Kauf der iPads auf folgende Weise. 

Geschwisterkind-Regelung: Das erste Kind muss den vollen Preis des iPad-Pakets zahlen. Ab dem 2. Kind, dass schulische innerhalb der Stadt Hannover (auch verschiedene Schulen) verpflichtet ist ein iPad anzuschaffen übernimmt die Stadt 40 % des entsprechenden iPad-Paketes

BUT-Regelung: Die Stadt Hannover übernimmt bei vorliegender BUT-Berechtigung 60% des entsprechenden iPad-Paketes.

Kann ein bereits vorhandenes iPad genutzt werden?

Die iPads müssen in das schulische Verwaltungssystem integriert werden. Unser ausgewählter Dienstleister die  GfdB – erledigt dies schon vor der Auslieferung der Geräte bei den dort bestellten Geräten. Wir als Schule dürfen die Integration schon privat angeschaffter iPads in das System der Stadt Hannover nicht durchführen!  

Bestellen Sie also bitte wenn möglich immer ein neues iPad über den Anbieter. Sollten Sie darüber nachdenken, Ihrem Kind schon in einem früheren Jahrgang ein iPad zu kaufen, wenden Sie sich bitte an uns. Sie können den Kauf auch dann schon über unseren Anbieter abwickeln.

Sollten Sie aufgrund eines Schulwechsels oder aus anderen Gründen ein privat angeschafftes iPad ins System bringen wollen, führt die GfdB diese Integration kostenpflichtig durch (ca. 50€ pro Gerät). Das Gelingen des Einbindens kann dabei nicht garantiert werden. Die Kosten fallen aber in jedem Fall an. 

Hierzu sammeln wir zu einem Stichtag die Geräte ein und bringen Sie gesammelt zur GfdB. Die Geräte sind dann in der Regel für 14 Tage nicht verfügbar. Für Detailfragen zur Einbindung wenden Sie sich bitte direkt an die GfdB (hannover@gfdb.de) und beachten bitte unbedingt die unten stehenden Hinweise.

WIe läuft die Bestellung im 7. Jahrgang?

Wir beginnen mit den iPads zum Beginn des 2. Halbjahres in Jahrgang 7.  Eine ausführliche Information zur Einführung und zum Bestellprozess gibt es in Verbindung mit dem 1. Elternabend im 7. Jahrgang direkt nach den Sommerferien. Dort stellt sich auch der Anbieter die GfdB (Gesellschaft für digitale Bildung) vor und erläutert welche verschiedenen iPad Pakete zum Kauf angeboten werden. Diese werden im Vorfeld durch die Schule und die GfdB festgelegt. Alle Pakete enthalten neben dem iPad (verschiedene Ausführungen und Zubehör) eine Schutzhülle und eine Geräteversicherung. Aus diesem Grund ist der Preis höher als bei einem Onlinehändler oder Apple Reseller. Es muss aber bedacht werden, dass für die Einbindung eines privat gekauften iPads Gebühren in Höhe von 40 Euro anfallen und eine Versicherung des Gerätes für den Schulalltag sehr dringend empfohlen wird. In der Regel lohnen sich dann die vermeintlich günstigeren Angebote nicht mehr. 

Muss eine Apple ID angelegt werden?

Eine eigene Apple-ID darf nur für Personen ab 16 Jahren angelegt werden. Vorher kann durch ein Elternteil und die Familienfreigabe ein Kinderaccount erstellt werden, der der Kontrolle durch die Erziehungsberechtigten unterliegt. Dies kann vor allem für die private Nutzung und das Installieren eigener nicht schulrelevanter Apps interessant sein.

Durch die Verwaltung der iPads durch die Stadt Hannover ist für die schulische Nutzung nicht zwingend eine eigene Apple ID notwendig. Alle schulrelevanten Apps werden über den stadteigenen Appstore zur Verfügung gestellt oder direkt auf die Geräte verteilt. 

 

Gibt es einen Schulmodus?

Über die App Relution oder die App Classroom können die Geräte in einen Unterrichtsmodus gesetzt werden, der ja nach Fach unterschiedliche Apps zulässt oder sperrt. Mit der App Classroom kann die Lehrkraft wenn Sie sich in der Bluetooth-Reichweite der Geräte befindet sich auch das Display der Schüler*innen anzeigen lassen und hat so einen Überblick darüber woran die Lernenden gerade arbeiten. Die konkrete Unterrichtsumgebung kann somit jede Lehrkraft individuell für den eigenen Unterricht festlegen. Nicht jede Lehrkraft macht von diesen Optionen Gebrauch.

Insbesondere ist aber der Prüfungsmodus für uns von Bedeutung, denn über diesen können nur bestimmte Apps (z.B. Geogebra oder Wörterbücher) erlaubt werden. So können die Schüler*innen während Klassenarbeiten und Klausuren die Funktionen des iPads passgenau und prüfungssicher nutzen.

Welches Zubehör muss noch angeschafft werden?

Bei den iPad-Paketen die über die GfdB bestellt werden ist grundsätzlich eine Schutzhülle und eine Versicherung dabei. Beides empfehlen wir dringend auch für privat gekaufte iPads. 

Darüberhinaus halten wir die Anschaffung eines iPad-Stiftes für sinnvoll. Ob zusätzlich eine Bluetooth-Tastatur angeschafft werden sollte, liegt am individuellen Nutzungsverhalten der Schüler*innen. Stift und Tastatur können ggf. auch später nachgekauft werden. Beim Stift muss es nicht zwingend der teure Apple Pencil sein. Es gibt günstigere Konkurrenzprodukte, die teilweise kaum Nachteile gegenüber dem Apple Pencil haben. Wir bieten in Zusammenarbeit mit der GfdB entsprechende Pakete zur Bestellung an. 

Nutzung von iPads

Nutzungsordnung digitaler Endgeräte an der Schillerschule
Digitale Mappenführung

Die Lehrkraft der jeweiligen Fächer entscheidet, ob eine digitale Heft/Mappenführung im Unterricht zulässig ist.

Als Grundlage für die digitale Mappenführung gilt das folgende Papier:

Digitale Mappenführung V5

Download

Welche Software wird verpflichtend eingesetzt?
  • Aktuell setzen wir überwiegend auf kostenfrei verfügbare Apps. Diese werden über die Verwaltungssoftware der Stadt Hannover direkt auf die iPads der Schüler*innen übertragen.
    Dazu gehören aktuell:
  • Iserv
  • Webuntis
  • Geogebra
  • Pons Wörterbuch (voraussichtlich noch bis 2024 kostenfrei)
  • Pages
  • Numbers
  • Keynote
Werden digitale Schulbücher auf den iPads genutzt?

Aktuell befinden wir uns am Anfang des Prozesses. Die Fachgruppen der Fächer diskutieren zur Zeit den Einsatz digitaler Schulbücher. Bis zum Abschluss dieses Schrittes ist die Nutzung des gedruckten Schulbuches in allen Fächern der Regelfall.

Unabhängig davon kann nach Rücksprache mit den Lehrkräften bei fast jedem Verlag zum eingeführten und angeschafften Lehrwerk eine digitale PrintPlus-Lizenz erworben werden. Die Kosten variieren je nach Lehrwerk zwischen 1 € und 5 €. In den meisten Fällen kann die digitale Lizenz direkt von den Eltern gekauft werden. 

 

Datensicherung

Wie kann mein Kind seine Daten sichern

Wie können digitale Unrterrichtsmaterialien sinnvoll gespeichert werden?

private Nutzung

Kann das iPad auch privat genutzt werden

Selbstverständlich kann das iPad auch im privaten Rahmen genutzt werden. Es muss nur darauf geachtet werden, dass keine schulrelevanten Apps von dem iPad gelöscht werden und genügend Speicher für die schulische Nutzung zur Verfügung steht. 

Mein Kind nutzt das iPad im privaten Rahmen zu lange. Kann die Nutzung eingeschränkt werden?

Ja. Ab der Version 12 des Betriebssystems iOS gibt es in den Einstellungen die Rubrik „Bildschirmzeit“, in der sie die iPad-Nutzung Ihres Kindes im Hinblick auf die Nutzungsdauer und die Nutzungsart beobachten, aber auch steuern können (https://support.apple.com/de-de/HT208982). Um nicht nur die Tablet-Nutzung, sondern auch die Nutzung von Smartphone oder Spielkonsole zu steuern, können Sie entsprechende Einstellungen am WLAN-Router zu Hause vornehmen. Bedenken Sie aber, dass eine Daten-Flatrate fürs Handy viele Begrenzungsbemühungen verhindert, weil auch das Tablet über das Smartphone mit dem Internet verbunden werden kann. Elternratgeber zur Begleitung ihrer Kinder in der digitalen Welt gibt es an folgenden Stellen:

Wichtige Daten

SJ 23/24

28.08-01.09.23: Informationselternabend. Die Einladung erfolgt nach den Sommerferien. 

08.01.24-10.01.24: Abgabe von bereits gekauften Ipads bei der Gfdb oder in der Schule zwecks Einbindung in das Schulnetz der Stadt Hannover (nur Variante II – Elternanschreiben)

01.02.24: Voraussichtlicher Start mit allen Schülerinnen und Schülern. Austeilen der iPads und gemeinsame Anmeldung im Netzwerk der Stadt Hannover. Erste Grundschulung.

Einbindung bereits vorhandener iPads in das Mobile Device Management der Stadt Hannover

Bei der Einbindung von bereits vor der Sammelbestellung erworbenen iPads gibt es einiges zu beachten. Im folgenden sind die bereits verteilten Dokumente noch einmal zu finden, so wie Videoanleitungen für die einzelnen Schritte.

WICHTIGER HINWEIS: Bei der Einbindung von bereits vorhandenen iPads in das MDM der Stadt Hannover dürfen im Vorfeld keine iTunes oder iCloud Backups gemacht werden. Beziehungsweise dürfen diese nicht zurückgespielt werden. Die Dateien und Bilder dürfen aber sehr wohl in der iCloud gespeichert sein, wenn Sie sich für die Nutzung der Cloud entschieden haben. Nach der Einbindung in das MDM kann man sich mit der bereits vorhandenen Apple ID erneut anmelden und die Dateien und Bilder auch wieder synchronisieren. Lediglich das Backup mit einem Zurückspielen der IpadOS Systemdateien und Einstellungen funktioniert nicht.

Videos

Sicherung von Fotos und Videos mittels USB-Kabel
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