Inklusive Bildung in der Schillerschule

In der Schillerschule werden Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Bedarfen an sonderpädagogischer Unterstützung (BasU) zielgleich unterrichtet (BasU: Sehen, Hören, Sprache, körperlich-motorische sowie emotionale und soziale Entwicklung). Sie erreichen das Abitur nach den curricularen Vorgaben des Gymnasiums. Ebenso werden Schülerinnen und Schüler (BasU: geistige Entwicklung) zieldifferent, also nach dem Kerncurriculum für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung unterrichtet.

Nach Abschaffung der meisten Förderschulen werden die Schülerinnen und Schüler mit dem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung nach einem Verteilerschlüssel der Stadt Hannover auf den weiterführenden Schulen unterrichtet. Der Verteilerschlüssel sieht vor, dass die Schillerschule alle 5 Jahre Kinder mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in den 5. Jahrgang einschult.

Grundlage für die inklusive Bildung bildet der Artikel 24 der UN-Behindertenkonvention, nach dem allen Menschen ein „diskriminierungsfreier Zugang zum Bildungssystem“ (www.mk.niedersachsen.de/13.06.2021) ermöglicht werden soll. Seit dem Schuljahr 2013/14 wird die inklusive Schule in Niedersachen schrittweise eingeführt. Im niedersächsischen Schulgesetz wird in § 4 dazu festgehalten:

„(1) 1Die öffentlichen Schulen ermöglichen allen Schülerinnen und Schülern einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang und sind damit inklusive Schulen. 2Welche Schulform die Schülerinnen und Schüler besuchen, entscheiden die Erziehungsberechtigten (§ 59 Abs. 1 Satz 1).

(2) 1In den öffentlichen Schulen werden Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung gemeinsam erzogen und unterrichtet. 2Schülerinnen und Schüler, die wegen einer bestehenden oder drohenden Behinderung auf sonderpädagogische Unterstützung angewiesen sind, werden durch wirksame individuell angepasste Maßnahmen unterstützt; die Leistungsanforderungen können von denen der besuchten Schule abweichen. 3Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung kann in den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung, Sprache, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen und Hören festgestellt werden.“ (www.nds-voris.de/ 13.06.2021)

Gemäß den individuellen Bedürfnissen soll jeder Schülerin und jedem Schüler der bestmögliche Weg des Lernens und der persönlichen Entwicklung in der Schillerschule ermöglicht werden. Ein Team bestehend aus Klassen-, Fach-, Förderschul- und  Beratungslehrkräften sowie die mobilen Dienste und Schulbegleitungen stehen den Schülerinnen und Schülern unterstützend zur Seite.

Schülerinnen und Schüler mit einem BasU im Bereich geistige Entwicklung

Seit dem Schuljahr 2016/17 werden Schülerinnen und Schüler mit einem BasU im Bereich geistige Entwicklung in der Schillerschule unterrichtet. Vier Schülerinnen und Schüler mit einem BasU im Bereich geistige Entwicklung, die z. Zt. die Klasse 9a besuchen, werden am Ende des Schuljahres 2021/21 die Schillerschule verlassen und in die Sekundarstufe II einer Berufsschule bzw. einer Förderschule Schwerpunkt geistige Entwicklung wechseln.

Zum Schuljahr 2021/22 werden fünf neue Schülerinnen und Schüler mit einem BasU im Bereich geistige Entwicklung in eine 5. Klasse eingeschult.

Personelle Rahmenbedingungen
Das Klassenlehrerteam besteht aus drei Lehrkräften, zwei Gymnasiallehrkräften und einer Förderschullehrerin. Sie werden von einer pädagogischen Mitarbeiterin und gegebenenfalls Schulbegleitungen unterstützt. In allen Unterrichtsfächern wird auf eine Doppelsteckung von Fach- und Förderschullehrkraft geachtet bzw. werden die Schülerinnen und Schüler mit einem BasU im Bereich geistige Entwicklung von einer pädagogischen Mitarbeiterin sowie individuellen Schulbegleitungen unterstützt.

Rahmenbedingungen für den Unterricht
Die Unterrichtsstundenzahl der Schülerinnen und Schüler mit einem BasU im Bereich geistige Entwicklung beträgt pro Woche ca. 32 Unterrichtsstunden. Die Unterrichtsinhalte werden (soweit möglich und sinnvoll) für alle gemeinsam von den Fachlehrkräften und der Förderschullehrkraft geplant und im Klassenverband auf verschiedenen Niveaustufen vermittelt. Über die Form der Unterrichtsdurchführung stimmen sich die Lehrkräfte ab. Mögliche Formen der Rollenverteilung in unserer Unterrichtspraxis werden im folgenden Schaubild verdeutlicht:

Die Lehrmaterialien werden auf das individuelle Leistungsniveau eines jeden Kindes mit einem BasU im Bereich im Bereich GE abgestimmt.

Alle Schülerinnen und Schüler nehmen gemeinsam an klassenübergreifenden Kursen und Arbeitsgemeinschaften sowie Fahrten (Kennlernfahrt, Theaterbesuche, erlebnispädagogische Tage etc.) teil.

Das Erlernen einer zweiten Fremdsprache ist im Kerncurriculum für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung nicht vorgesehen. In diesen Unterrichtsstunden können Inhalte vermittelt werden, die ausschließlich für die Schülerinnen und Schüler mit einem BasU im Bereich geistige Entwicklung vorgesehen sind: Personale Bildung und AWT. Im sogenannten lebenspraktischen Unterricht arbeiten die Schülerinnen und Schüler u.a. gemeinsam mit einem Team der Schulmensa und gestalten den Schulgarten mit.

Die Schülerinnen und Schüler mit einem BasU im Bereich im Bereich geistige Entwicklung erhalten ein Textzeugnis am Ende des ersten sowie am Ende des zweiten Halbjahres und einen individuellen Förderplan. Zu den Förderplänen finden zweimal jährlich Förderplangespräche zwischen dem Klassenlehrerteam und den Eltern statt.

In der 8./9. Klasse nehmen die Schülerinnen und Schüler an Berufsorientierungsmaßnahmen (Praktika, Projekte u.Ä.) teil. Außerdem findet ein intensiver Austausch mit den weiterführenden Schulen statt und der Kontakt zum Reha-Beratungsteam der Agentur für Arbeit wird hergestellt.

Räumliche Bedingungen
Ergänzend zum Klassenraum und den Fachräumen lernen die Schülerinnen und Schüler mit einem BasU im Bereich geistige Entwicklung in einem Differenzierungsraum. Unterrichtsinhalte können in diesem Rahmen vertieft werden bzw. können hier Unterrichtsinhalte vermittelt werden, die ausschließlich im Kerncurriculum für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung verankert sind (Personale Bildung, AWT). Auch bietet der Differenzierungsraum den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit für Bewegungs- und Entspannungspausen.

Ansprechpartner für den Bereich der inklusiven Bildung sind Frau Weiß und Herr Dr. Zachlod.

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