Schulvorstand
Aufgaben
Der Schulvorstand entscheidet über
- Vorschläge zum Schulprogramm an die Gesamtkonferenz
- Die Verwendung der Haushaltsmittel
- Über Einzelfragen des Deregulierungserlasses z.B. über die Anzahl der schriftlichen Lernzielkontrollen und die Dauer der Korrektur, Einzelheiten der Stundentafel, Zeitstrukturen bei Hausaufgaben u.v.a.m.
Der Schulvorstand ist berichtspflichtig gegenüber der Gesamtkonferenz
Sitzungen
Die Sitzungen des Schulvorstandes finden in der Regel zweimal im Schulhalbjahr statt und werden im Terminplan angekündigt. Eine Tagesordnung wird rechtzeitig der Schulöffentlichkeit mitgeteilt.








